Davon gibt es, natürlich, jede Menge. Bloß: Wer weiß schon, dass ein seriöser Immobilienmakler eine behördliche Zulassung und eine Gewerbeanmeldung besitzen muss. Dafür muss er mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal den Abschluss eines Versicherungsmaklers. Tätigkeitsfelder sind: Vertragsabschlüsse über Immobilien, grundstücksgleiche Rechte (Mitbenutzungsrechte, z. B. Wege- oder Leitungsrechte) und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Hat sich der Makler erfolgreich in seinem konkreten Geschäft gezeigt, erhält er eine Provision, die Courtage. Makler schließen mit den Käufern oder Verkäufern entsprechende Verträge ab. Die Bezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, jedermann kann daher ein Gewerbe als Makler anmelden.
Makler in Deutschland sollten sich trotzdem auf freiwilliger Basis qualifizieren. Es könnte nämlich der Fall eintreten, dass man als Makler vor Gericht in einer streitigen Angelegenheit auftreten muss. Dann hat man mit einer entsprechenden Qualifizierung immer die besseren Karten. Man kann den Titel eines „Geprüften Immobilienmaklers“ erwerben.
Die Höhe der Makler-Courtage ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sie ist frei verhandelbar. In Deutschland beträgt sie üblicherweise 3 bis 7 % des endgültig erzielten Kaufpreises für das Grundstück oder Gebäude. Makler sichern sich in der Regel die an sie leistende Courtage über Notare bereits im Kaufvertrag ab. Das kann sogar so weit führen, dass bei Nichtbezahlung des Kaufpreises eine Zwangsvollstreckung erfolgen kann.





![Central téléphonique Suffren [1935]- Paris VII](http://farm8.staticflickr.com/7164/6812661281_a319e00c38_s.jpg)





