immobilien guide

wohnen: von a - z

Es kann ja irgendwann einmal der Fall eintreten, dass man eine Immobilie erbt, jedoch genau weiß, dass man sie aufgrund der räumlichen Entfernung niemals selbst nutzen wird. Worüber sollte man dann in einem solchen Fall nachdenken? Über den Verkauf des Grundstückes oder Gebäudes. Aber so einfach funktioniert das alles nicht.

Zunächst benötigt man als potenzieller Verkäufer einen rechtlich anerkannten Nachweis, dass man auch wirklich erbberechtigt ist. Entweder, was immer am besten ist, ein Testament, oder einen Erbschein. Bei der Abfassung eines Testaments ist immer Folgendes zu beachten: Es muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich abgefasst sein. Oder man hinterlegt es beim Notar.

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, kommt oftmals nicht umhin, einen ortsansässigen Makler mit der Abwicklung des Verkaufs zu beauftragen. Wir werden auf deren Tätigkeit noch zurückkommen. Makler kennen den heimischen Immobilienmarkt genau, auch potenzielle Kaufinteressenten. Wer sich einmal ein Haus gebaut hat und aus allen möglichen Gründen arbeitslos geworden ist, so dass er seinen Bankkredit nicht mehr bedienen kann, dem bleibt oftmals nur die Zwangsversteigerung der Immobilie.

Darüber hat der Gläubiger dann die Möglichkeit, seine finanziellen Ansprüche zu befriedigen. Der Antrag auf Durchführung einer Zwangsvollstreckung muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dieses wickelt das Verfahren dann ab.