immobilien guide

wohnen: von a - z

Wie berechnet sich der so genannte „Bodenrichtwert“? Wenn man mit der öffentlichen Hand einen Grundstückshandel tätigen muss, muss sich Selbige an diese Richtwerte halten. Es gilt dann immer noch der alte Grundsatz: „Wer ein Grundstück an Vater Staat verkauft, macht immer das schlechteste Geschäft“. In solchen Fällen geht es zumeist um Grundstückskäufe im Zusammenhang mit der Anlage von Verkehrswegen oder ähnlichen Investitionen.

Nicht wenige Verkäufer gehen dann davon aus, dass sie mit solchen Verkäufen unendlich reich werden könnten. Anders ist das meist beim Verkauf von Grundstücken im Zuge der Erschließung von Gewerbe- oder Wohnbaugebieten. Bevor man sich hier auf Verhandlungen mit Grundstückskäufern einlässt, sollte man sich schon um die ortsüblichen Preise für Land interessieren.

Dazu benötigt man die Kenntnis über den Bodenrichtwert. In der Regel werden diese in den Kataster- bzw. Vermessungsämtern ermittelt. Die daraus resultierende Werttabelle kann man bei den dort angesiedelten Gutachterausschüssen, auch über gemeindliche Ämter, einsehen. Wie werden diese Bodenrichtwerte ermittelt?

Ihre Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§ 196). Bei den erwähnten Behörden ist eine Kaufpreissammlung zu führen. Alle Notare sind gesetzlich verpflichtet, die preislichen Angaben über die bei ihnen abgeschlossenen Kaufverträge an die Gutachterausschüsse abzugeben. Natürlich nur in anonymisierter Form, die Namen der Vertragspartner erscheinen dabei nicht. Was beeinflusst Grundstückspreise? Die Lage in der Nähe zu Städten oder Autobahnen, aber auch Faktoren wie der Zustand der Immobilie. Logisch: Nach einer Kanalsanierung steigt der Wert der Immobilie. Sollte die Immobilie ungepflegt daher kommen, wird sie im Wert fallen.